Externe Mitarbeiter wie gefangen?
In den Verträgen der DRV Bund findet sich eine hochbrisante Passage zur Mitarbeiterbindung von Externen:
Der Austausch von Personen seitens des Auftragnehmers ist nur aus zwingendem Grund zulässig. Dieser ist schriftlich darzulegen und vom Auftraggeber zu genehmigen. Kein zwingender Grund liegt vor, wenn diese Personen für ein anderes Projekt/Aufgabe tätig werden sollen, es sei denn, dies dient den Interessen des Auftraggebers.
DRV Bund, EVB-IT Dienstvertrag, Ziffer 15.2
Heißt im Klartext: Wer als Externer für die DRV arbeitet, ist praktisch exklusiv gebunden. Ein Wechsel zu anderen Projekten anderer Auftraggeber ist nahezu unmöglich. Mitarbeiter müssen bei ihrem Arbeitgeber kündigen, wenn sie aus einem Projekt bei der DRV aussteigen wollen.
Wer also als Externer für die DRV arbeitet, könnte sich gefühlt wie ein moderner Leiharbeiter fühlen – bei einem Sozialversicherungsträger, der doch eigentlich andere Maßstäbe setzen sollte!
Illegale Beschäftigung? DRV sieht kein Problem
Rechtsexperten sprechen von einer möglichen Grauzone: Die DRV verneint eine Arbeitnehmerüberlassung, gibt aber gleichzeitig vor, wie, wann und wo gearbeitet wird.
Die DRV selbst hat klare Kriterien zur Statusfeststellung von Selbstständigen – und ignoriert diese scheinbar in der eigenen Vergabe. Laut öffentlicher Dokumente betrachtet die DRV eine Eingliederung als gegeben, wenn externe Kräfte organisatorische Abläufe, Betriebsmittel und arbeitsteilige Strukturen des Auftraggebers nutzen.
Doch auf Nachfrage zu den aktuellen IT-Rahmenverträgen heißt es trocken: Keine Arbeitnehmerüberlassung. Experten bezweifeln diese Einschätzung und sehen einen möglichen Verstoß gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
„Wenn die DRV nicht mal ihre eigenen Maßstäbe zu Selbstständigkeit und Statusprüfung einhält, wie sollen dann andere Arbeitgeber davon überzeugt werden?“, fragt sich ein Insider.
Millionen für IT – aber wie wirtschaftlich?
Die fünf vergebenen Lose im Wert von über 414 Millionen Euro umfassen alles, was das IT-Herz begehrt: von IBM- und SAP-Entwicklung über Web- und Contentmanagement bis hin zur IT-Architektur. Doch mit den Ausschreibungen kamen auch Fragen. Einige Dienstleister – Mittelsmänner – inserierten die Stellen der DRV auf Portalen wie Freelancermap, für die hohe Vermittlungsprovisionen von bis zu 30 % üblich sind. Fragwürdig bleibt, ob die DRV ihre Wirtschaftlichkeitspflichten gemäß § 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) erfüllt hat. Kaum, meinen Experten.
DRV schweigt – und die Politik?
Wochenlange Nachfragen von Journalisten und Experten zu den umstrittenen Klauseln blieben unbeantwortet. Selbst nach direktem Kontakt mit den Direktoren der DRV herrschte Funkstille. Erst nach mehrmaligem Nachbohren kam eine Stellungnahme, die Kritiker nicht beruhigen konnte. „Lediglich moderate Einschränkungen“ verteidigt die DRV ihre Klauseln.
Besonders brisant: Ausgerechnet renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollen bei der Vergabe eine entscheidende Rolle spielen. Doch die Frage, die ganz Deutschland bewegt: Werden hier etwa die eigenen Standards der DRV ausgehebelt?
„Wenn solche Giganten beteiligt sind, erwarten wir lupenreine Transparenz – aber genau die scheint hier zu fehlen!“, warnt ein Branchenkenner.
Fazit: IT-Modernisierung mit Haken und Ösen
Die DRV Bund will groß denken und modernisieren. Doch die Mittel werfen Fragen auf: Steuergelder für Mittelsmänner und Arbeitsbedingungen, die an Knebelverträge erinnern. Für eine Institution, die Millionen Deutsche vertritt, keine Glanzleistung.
Fragen, die beantwortet werden müssen:
- Warum bindet die DRV externe Kräfte exklusiv, während sie Arbeitnehmerüberlassung bestreitet?
- Wie verträgt sich diese Praxis mit den eigenen Ansprüchen der DRV an Recht und Gerechtigkeit?
- Sind die Aufträge wirtschaftlich gerechtfertigt, oder profitieren vor allem Vermittler?
Eines steht fest: Dieser Skandal wird nicht so schnell verschwinden. Die DRV Bund muss liefern – und zwar Antworten!