Wenn Kontrolleure selbst externe Hilfe brauchen
Das IT-Verfahren ATLAS, das Automatisierte Tarif- und Lokale Zoll-Abwicklungssystem, gilt als das digitale Rückgrat der deutschen Zollverwaltung. Über ATLAS werden nahezu alle Ein- und Ausfuhren elektronisch abgewickelt. Unternehmen, Speditionen und Zollstellen sind über die Plattform miteinander vernetzt, die Daten laufen automatisiert in die europäischen IT-Systeme ein. ATLAS ist damit eine der wichtigsten technischen Grundlagen für den internationalen Warenverkehr.
Die Verantwortung für das System liegt organisatorisch bei der Generalzolldirektion (GZD), fachlich beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund). Um die komplexe Software zu betreiben und weiterzuentwickeln, greift der Zoll auf umfangreiche Unterstützungsleistungen externer IT-Dienstleister zurück. Die GZD in Freiburg im Breisgau hat dafür mehrere Rahmenverträge abgeschlossen, die über mehrere Jahre laufen und mehrere Hunderttausend Personentage abdecken.
Die beauftragten Beratungsunternehmen sollen den Zoll bei der Entwicklung, dem Betrieb und dem Testing der Verfahrenssoftware unterstützen, wobei ausdrücklich der „gesicherte Stand der Technik“ zu berücksichtigen ist. Auch verwandte Systeme wie EMCS, das elektronische Verfahren für verbrauchsteuerpflichtige Waren, gehören zum Aufgabenbereich.
Die Vergabe ist in vier Lose unterteilt: Querschnitts- und Entwicklungsleistungen, Unterstützung beim Betrieb, Testautomatisierung und Performancetests. Die Arbeiten finden überwiegend beim ITZBund in Bonn sowie an weiteren Dienstsitzen der Bundesverwaltung statt, auch wenn die Aufträge formal durch die GZD in Freiburg vergeben wurden.
Für den Bereich Oracle-Middleware wurde zusätzlich eine Beratungsleistung vergeben, die ein namhafter Personalvermittler mit Fachkräften unterstützt.
Vier Lose, hunderte externe Arbeitskräfte
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung des gesicherten Standes der Technik bei Erstellung (Unterstützung Querschnitt und Entwicklung) der Verfahrenssoftware für die IT-Verfahren der Verfahrensfamilie ATLAS und angegliederter Verfahren (z.B. EMCS), die auf der gleichen fachlichen Lösungsplattform für den grenzüberschreitenden Warenverkehr basieren bzw. überführt werden sollen.
Los 1 – Unterstützung Querschnitt und Entwicklung
TED-Link: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/565644-2023
geschätzte Menge: 273.748 PT (á 8 Std.)
Höchstmenge: 328.498 PT (á 8 Std.)
Bereitstellung von mindestens 273 AK verschiedener Kategorien
Los 2 – Unterstützung Betrieb
TED-Link: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/499161-2023
geschätzte Menge: 86.326 PT (á 8 Std.)
Höchstmenge: 103.591 PT (á 8 Std.)
Bereitstellung von mindestens 86 AK verschiedener Kategorien
Los 3 – Tests (Testing mit Schwerpunkt Testautomation)
TED-Link: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/547298-2023
geschätzte Menge: 7.385 PT (á 8 Std.)
Höchstmenge: 8.862 PT (á 8 Std.)
Bereitstellung von mindestens 7 AK
Los 4 – Tests (Testing mit Schwerpunkt Performancetesting)
TED-Link: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/444629-2023
geschätzte Menge: 5.275 PT (á 8 Std.)
Höchstmenge: 6.330 PT (á 8 Std.)
Bereitstellung von mindestens 5 AK
AK = Arbeitskräfte (Personen in Vollzeitäquivalenten), die der Auftragnehmer im Rahmen des Projekts für verschiedene Aufgabenprofile bereitstellt.
Unterstützung im Bereich Oracle Middleware
Die Generalzolldirektion in Freiburg hat einen zusätzlichen Auftrag zur Beratung und Unterstützung im Bereich Oracle Middleware vergeben. Der Vertrag umfasst IT-Dienstleistungen zur fachlichen und technischen Betreuung von Middleware-Komponenten und ist über 24 Monate angelegt.
Die Umsetzung erfolgt durch einen namhaften Personalvermittler, der qualifizierte Fachkräfte für die Beratung im Bereich Oracle Middleware bereitstellt.
TED-Link: https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/529642-2023
geschätztes Auftragsvolumen 440 PT:
ca. 80 PT für 2023
ca. 220 PT für 2024
ca. 140 PT für 2025
Ein sensibler Gegensatz
Der Einsatz externer Unterstützung ist in der öffentlichen IT nichts Ungewöhnliches. Brisant wird die Sache, weil dieselbe Behörde, die hier auf Fremdpersonal setzt, andernorts wegen eben dieses Fremdpersonaleinsatzes ermittelt. Der Zoll prüft in mehreren Behörden, ob dort möglicherweise gegen Vorschriften zur Arbeitnehmerüberlassung oder zur Scheinselbstständigkeit verstoßen wurde. Grundlage ist das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung. Der Zoll informiert zudem auf seiner Webseite über die Folgen bei illegalem Ver- und Entleih von Personal.
Laut mehreren Berichten und Zeugenaussagen sollen dabei auch IT-Projekte in einer bayerischen Landesbehörde untersucht worden sein. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) wurde im Januar 2025 dem Hauptzollamt Berlin gemeldet. Der Fall wurde auch vom Branchenverband VGSD, der Berliner Zeitung, Heise Medien und dem Deutschen Bundestag aufgegriffen. Ziel von Ermittlungen der Zollverwaltung ist es, unzulässige Beschäftigungsformen zu verhindern. Doch der Umstand, dass der Zoll selbst in großem Umfang auf Beratungsunternehmen und externe Fachkräfte zurückgreift, wirft Fragen auf.
Formal handelt es sich bei den beauftragten Leistungen um Dienst- und Werkverträge, nicht um Arbeitnehmerüberlassung. Die Auftragnehmer sollen eigenständig Aufgabenpakete übernehmen, nicht aber weisungsgebunden in der Behörde tätig sein. Dennoch zeigt sich ein Spannungsfeld, das auch innerhalb der Verwaltung für Diskussion sorgt: Der Zoll prüft, ob andere zu viele Externe einsetzen, während er selbst ohne sie kaum handlungsfähig wäre.
Folgen für Selbständige und Behörden
In der Privatwirtschaft sind die Auswirkungen der Scheinselbstständigkeitsdebatte schon länger spürbar. Viele Unternehmen ziehen sich aus Projekten mit Freelancern zurück, sobald rechtliche Unsicherheiten drohen. Prominente Beispiele sind DHL und Vodafone. Beide Konzerne beendeten laufende Projekte mit selbständigen IT-Fachkräften, weil sie Nachforderungen und rechtliche Risiken fürchteten.
Für die Betroffenen ist das existenzbedrohend. Hochqualifizierte Spezialisten, die über Jahre als freie Berater tätig waren, verlieren Aufträge oder werden ganz von öffentlichen Projekten ausgeschlossen. In Diskussionsforen schildern viele Selbständige ihre Lage: Verhöre durch den Zoll, Statusprüfungen durch die Rentenversicherung, der Verlust von Kunden und Projekten. Einige berichten, sie dürften bestimmte Behördengebäude gar nicht mehr betreten, weil man ihnen Scheinselbstständigkeit unterstellt.
Für Behörden und Ministerien stellt sich die Situation ebenfalls schwierig dar. Einerseits benötigen sie externe IT-Experten dringend, um ihre Systeme zu modernisieren. Andererseits drohen bei falscher Vertragsgestaltung hohe Bußgelder oder gar Strafen. Das führt dazu, dass viele Verwaltungen große Rahmenverträge an Beratungsfirmen vergeben, die wiederum eigene Subunternehmen und Freiberufler, häufig über Personalvermittler, einsetzen. Für den Staat wird das teurer, für die Fachkräfte intransparenter.
Ein strukturelles Problem
Das Beispiel ATLAS zeigt, wie tief dieses Dilemma reicht. Der Staat braucht digitale Kompetenz, kann sie aber intern oft nicht aufbauen. Gleichzeitig engen arbeits- und sozialrechtliche Vorgaben die Möglichkeiten flexibler Zusammenarbeit ein. Die Folge ist ein Kreislauf aus rechtlicher Unsicherheit, steigenden Kosten und wachsender Abhängigkeit von externen Großanbietern.
Gerade der Zoll steht dabei in einer heiklen Position. Als Behörde, die für Kontrolle und Rechtskonformität steht, muss er besonders genau auf seine eigenen Strukturen achten. Doch auch dort gelten dieselben personellen und fachlichen Engpässe wie in anderen Teilen der Verwaltung. Ohne externe IT-Spezialisten ließe sich ein System wie ATLAS kaum aufrechterhalten.
Rechtssicherheit als Standortfrage
Die Diskussion über Fremdpersonal und Scheinselbstständigkeit ist längst zu einem wirtschaftspolitischen Thema geworden. Sie betrifft nicht nur einzelne Branchen, sondern die digitale Handlungsfähigkeit Deutschlands insgesamt. Unternehmen und Behörden brauchen klare und praktikable Regeln, wenn sie innovative Projekte mit externen Fachkräften umsetzen wollen.
Der Zoll betont, dass die Vergaben für ATLAS rechtlich als Unterstützungsleistungen ausgestaltet seien. Entscheidend sei, dass keine Weisungsgebundenheit gegenüber der Behörde besteht. Dennoch bleibt der Eindruck einer doppelten Maßstäblichkeit. Wenn der Staat selbst auf Strukturen setzt, die er andernorts kritisch überprüft, schwächt das das Vertrauen in die Verlässlichkeit seines Handelns.
Ein System im Spannungsfeld
ATLAS steht für die erfolgreiche Digitalisierung der Zollverwaltung, aber auch für die Widersprüche eines Systems, das auf externe Hilfe angewiesen ist und sie zugleich kontrolliert. Die Grenzen zwischen Beratung, Unterstützung und Beschäftigung verlaufen in der Praxis unscharf. Solange diese Unklarheiten bestehen, bleibt die Frage, ob Deutschland seine digitale Verwaltung auf dieser Grundlage wirklich zukunftsfähig gestalten kann.