Ein Milliardenmarkt im Graubereich
Berlin ist in Bewegung, doch die Verwaltung bleibt im eigenen Dickicht stecken. Ein Schreiben, das Ende August 2025 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einging, rückt ein Thema in den Vordergrund, das seit Jahren schwelt und bislang nur in Fachkreisen diskutiert wurde: Fremdpersonaleinsätze in der öffentlichen Verwaltung. Hinter dem nüchternen Begriff steht ein Geflecht aus Werkverträgen, Leiharbeit, Beratungsprojekten und befristeten Einsätzen – ein Milliardenmarkt, der zunehmend rechtliche Fragen aufwirft.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund), die Bundesagentur für Arbeit (BA) und Programme wie Work4Germany stehen dabei im Zentrum. Die E-Mail, adressiert an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und mit breitem Verteiler bis ins Bundeskanzleramt, bringt auf wenigen Seiten das zur Sprache, was viele hinter vorgehaltener Hand längst einräumen: Der Staat selbst bewegt sich auf einem Terrain, auf dem er sonst bei privaten Unternehmen streng kontrolliert.
Ein Schreiben – und seine Sprengkraft
Das Dokument liegt vor, doch eine Bestätigung aus den Behörden ist kaum zu erwarten. Der Inhalt aber ist brisant: Es geht um mögliche Verstöße gegen die Bundeshaushaltsordnung und der Frage möglicher, politisch hingenommener Formen von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (insbesondere § 1 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 3 lit. b SchwarzArbG).
Im Kern steht die Frage, wie eine moderne Verwaltung Dienstleistungen überhaupt noch rechtssicher einkaufen kann, wenn die Kriterienkataloge zur Scheinselbstständigkeit nahezu jede komplexe Tätigkeit verdächtig machen – vom IT-Consulting bis zur Bauleitung, vom Eventmanagement bis zum Interim-Management. Verschärft wird die Lage durch das Verhalten des BMAS: Auf wiederholte Nachfragen schwieg das Ministerium. In einem anderen Fall verschwand eine Mitteilung von der BMAS-Website, das Thema wurde kurzerhand von der BMAS-Pressestelle für „abschließend beantwortet“ erklärt.
Die Schattenseiten der Fremdpersonaleinsätze
Dass die Verwaltung externe Expertise benötigt, ist unstrittig. Doch dort, wo Beratung endet und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung beginnt, ist eine Grauzone entstanden.
Studien bestätigen dieses Spannungsfeld. So verweist der Forschungsbericht 614 des BMAS (Seite 71 ff.) darauf, dass insbesondere im IT-Sektor und bei hochqualifizierten Tätigkeiten die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) als erhebliche Hürde wahrgenommen wird. Agile Projektarbeit, die für innovative Branchen essenziell sei, werde durch Offenlegungs- und Konkretisierungspflichten gebremst.
Befragte schildern, dass Verträge kaum sauber genug gestaltet werden können, um die Gefahr verdeckter Arbeitnehmerüberlassung auszuschließen, mit der Folge erhöhter Komplexität, Innovationshemmnissen und einem fragmentierten Projektablauf. Angesichts dessen stellt sich die Frage, warum die bereits Ende 2022 vorliegenden Erkenntnisse zur agilen Projektarbeit bis heute keinerlei Berücksichtigung in den einschlägigen Gesetzen (SGB IV, AÜG) gefunden haben und weshalb die Politik sehenden Auges an den praktischen Realitäten vorbeireguliert.
Die DRV Bund setzt seit Jahren auf externe IT-Fachkräfte, um Rückstände aufzuholen – nach Einschätzung von Insidern vielfach an der Grenze zur illegalen Beschäftigung.
Besonders deutlich zeigt sich der Widerspruch bei der BA: In aktuellen Rahmenverträgen ist eine „kostenlose Einarbeitung“ von fünf bis zehn Prozent des Erstabrufvolumens vorgesehen – eine Praxis, die im Privatsektor vermutlich als klarer Verstoß gegen Arbeits- und Sozialrecht gewertet würde. Inzwischen sind auch das Bundesfinanzministerium (BMF) und die Generalzolldirektion (GZD) in den Vorgang einbezogen worden.
Work4Germany – Innovation mit doppeltem Boden
Das Programm Work4Germany präsentiert sich als Leuchtturmprojekt: Junge Talente aus der Privatwirtschaft arbeiten mehrere Monate in Ministerien, bringen Ideen und agile Methoden mit.
Juristisch handelt es sich indes um klassische Arbeitnehmerüberlassung. Die „Fellows“ sind bei der bundeseigenen DigitalService GmbH angestellt und werden anschließend an die Ministerien verliehen. Fragen an das BMAS nach Equal Pay, Tarifbindung oder Planstellen bleiben offen.
Auffällig: Nachdem im Frühling 2025 kritische Fragen dazu gestellt wurden, verschwand eine entsprechende Pressemitteilung von der Website des Ministeriums.
Der Personalrat des BMAS ist inzwischen in die Angelegenheit einbezogen worden.
International fällt der Kontrast auf: In den USA führte das Pendant „Presidential Innovation Fellows“ zur dauerhaften Verankerung digitaler Expertise in Behörden. In Berlin bleibt es bei befristeten Einsätzen – ohne nachhaltige Strukturen.
Internationale Vergleiche – Deutschland fällt zurück
Während Estland seine Verwaltung durchdigitalisiert und Frankreich zentrale Plattformen erfolgreich betreibt, ringt Deutschland mit Grundsatzfragen. Kann ein IT-Selbständiger überhaupt rechtssicher für den Staat arbeiten?
Folgt man der Logik der Deutschen Rentenversicherung, stünde selbst die Arbeit eines Architekten oder Bauleiters unter Scheinselbständigkeitsverdacht. Weisungen des Bauherrn, enge Abstimmung mit Handwerkern, Vorgaben zu Normen und Fristen – in der Gesamtschau wertet der Fragebogen C0031 der DRV Bund solche Konstellationen als Indiz für abhängige Beschäftigung. Würde diese Auslegung konsequent durchgesetzt, beträfe das nicht nur IT-Selbständige, sondern ganze Berufszweige. Deutschland liefe Gefahr, dass der Bau einer Schule oder eines Wohnhauses rechtlich wie ein illegaler Personaleinsatz behandelt würde. Eine solche Interpretation wirkt realitätsfern und stellt zugleich die durch Artikel 12 Grundgesetz garantierte Berufsfreiheit in Frage.
Das Schreiben an das BMAS greift diese Beispiele auf. Die Logik der Statusfeststellung der DRV Bund, so heißt es darin, würde im Kern bedeuten, dass fast alle komplexen Dienstleistungen – von Projektmanagement über Consulting bis zur Systemintegration – nur noch in Angestelltenverhältnissen beim Auftraggeber oder über Arbeitnehmerüberlassung zulässig wären.
Ein weiteres Beispiel ist das Thema Ausfallhonorar. Nach § 615 BGB („Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko“) ist ein solches Honorar ausdrücklich vorgesehen. Es dient in vielen Vertragsverhältnissen dazu, Auftragnehmer wie Auftraggeber sachgerecht abzusichern. Wenn die DRV Bund (Fragebogen C0031, Frage 9.2.3) selbst dieses gesetzlich verankerte Instrument als Indiz für abhängige Beschäftigung wertet, zeigt die Widersprüchlichkeit des aktuellen Systems: Ein legitimes Schutzinstrument wird gegen diejenigen ausgelegt, für die es gedacht ist.
Bereits 2022 stellte der BMAS-Forschungsbericht Nr. 614 zur Evaluation des AÜG fest, dass die gängigen Abgrenzungskriterien mit agiler Projektarbeit nur bedingt kompatibel sind – doch gesetzgeberische Konsequenzen blieben aus.
Auf diese Problematik wurde auch die Bundesregierung hingewiesen: In der BT-Drucksache 20/14639 (S. 45 ff., Frage 59) wurde das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2021 (Az. L 8 BA 1374/20, Leitsatz 2) angeführt. Darin wird deutlich, dass das Kriterium der „Eingliederung“ bei agilen Arbeitsweisen nicht ohne Weiteres passt und an die Gegebenheiten der modernen Arbeitswelt fortentwickelt werden muss. Doch inzwischen sind mehr als dreieinhalb Jahre vergangen, ohne dass der Gesetzgeber Konsequenzen gezogen hat.
Der Präsident a. D. des Bundessozialgerichts (BSG), Prof. Dr. Rainer Schlegel, und Dr. Kania haben einen Entwurf für ein Gesetz entwickelt, in den ihre langjährige Erfahrung aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Sozialrecht eingeflossen ist. Obwohl der Entwurf dem BMAS seit geraumer Zeit vorliegt, bleibt eine Rückmeldung bislang aus.
Andere Länder zeigen, dass es auch anders geht: In den Niederlanden können hochqualifizierte Selbständige mit klaren Rahmenverträgen arbeiten. In Skandinavien sind hybride Arbeitsmodelle längst akzeptiert. Deutschland hingegen droht, sich in juristischen Debatten zu verlieren und seine Innovationsfähigkeit zu verspielen.
Politische Brisanz – und die Rolle des Parlaments
Das Schreiben richtet sich direkt an die Ministerin. Das Ressortprinzip macht sie verantwortlich (Art. 65 GG). In der Abteilung im BMAS, die die DRV beaufsichtigt („Rechtsaufsicht über die DRV Bund“), kam es jüngst zu einem auffälligen Personalwechsel – was die Opposition als Zeichen innerer Unruhe werten könnte.
Der bisherige Direktor der DRV Bund, Dr. Stephan Fasshauer, der dort unter anderem für den IT-Bereich und die Vergabestelle verantwortlich war, ist zum 1. September 2025 zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gewechselt. Der DGUV-Vorstand hatte Fasshauer bereits am 14. April 2025 zum neuen Hauptgeschäftsführer gewählt. Bei der DRV Bund war es zuvor im Zusammenhang mit Fremdpersonaleinsätzen im IT-Bereich zu einer aufsichtsrechtlichen Überprüfung gekommen, wie die Bundesregierung Ende Januar 2025 bestätigte (BT-Drucksache 20/14844). Nach unseren Recherchen kommt es auch bei der DGUV zu Fremdpersonaleinsätzen, in denen agile Methoden wie Scrum angewendet werden. Zuständig für die Rechtsaufsicht über die DGUV ist das BMAS.
Schon Ende der 1990er-Jahre war die Scheinselbständigkeitsdebatte ein Wahlkampfthema. Heute geht es um mehr: um den gesamten staatlichen Umgang mit Fremdpersonal. Für die SPD ist die Lage heikel. Nach außen fordert sie faire Beschäftigung, nach innen setzt sie auf dieselben Konstrukte, die sie Unternehmen vorwirft.
In einem uns am 04. September 2025 nach Versand des Schreibens an Ministerin Bärbel Bas vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorgelegten Schreiben heißt es, die Frage, „welche komplexen Dienstleistungen in Deutschland noch rechtssicher im Spannungsfeld Selbständigkeit/ Arbeitnehmerüberlassung/ abhängige Beschäftigung ausgeübt werden können und ob die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG vor diesem Hintergrund noch gewährleistet ist, kann nicht durch das BAS als Rechtsaufsicht beantwortet werden. Diese Frage kann nur politisch durch die Bundesregierung bzw. den Deutschen Bundestag beantwortet werden.“
Nun sind Bundesregierung und Deutscher Bundestag in der Frage der Fremdpersonaleinsätze gefordert – unabhängig davon, ob es sich um Selbständige (Stichworte: Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit) oder um abhängig Beschäftigte (Stichworte: verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, illegale Beschäftigung) im Einsatz für einen Kunden handelt.
Fehlende Bewilligungen – ein Albtraum für Haushälter
Ein Detail aus einem Schreibens des BMAS sorgt bei Fachleuten für Aufmerksamkeit: Es geht um möglicherweise fehlende haushaltsrechtliche Bewilligungsvermerke in erheblicher Größenordnung. Bestätigt ist dieser Verdacht bislang nicht, doch er wirft Fragen zur Aufsichtspraxis auf und könnte den Bundesrechnungshof auf den Plan rufen.
Die Antwort auf eine IFG-Anfrage ergab, dass das BMAS keine eigenen Unterlagen zu den 414-Millionen-Euro-Rahmenverträgen der DRV Bund und zu den von der noch zu den 34.000 Personenmonaten der BA (mehr als 5,4 Millionen Arbeitsstunden, Volumen über 500 Mio. Euro) vorlegen konnte.
Ob entsprechende Bewilligungen nie erstellt wurden oder lediglich nicht im BMAS vorliegen, ist derzeit offen.
Juristen verweisen darauf, dass bei Verstößen gegen die Bundeshaushaltsordnung (§ 7 BHO) oder andere haushaltsrechtliche Vorschriften der Bundesrechnungshof prüfungsbefugt ist. Sie nennen zudem mögliche Rechtsfolgen nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 9 OWiG), das auch eine persönliche Verantwortlichkeit von Abteilungs-, Unterabteilungs- und Referatsleitern vorsieht, sofern sich ein konkreter Verstoß nachweisen ließe. Fachleute empfehlen daher vor allem einen „Data Hold“, also die Sicherung sämtlicher relevanter Akten und E-Mails, um eine lückenlose Aufklärung zu ermöglichen.
Ein Ministerium im Selbstschutzmodus
Das Muster wiederholt sich: Sobald externe Kritik zu laut wird, schaltet das BMAS in den Abwehrmodus. Man prüft, man verspricht Antworten, man verschiebt. Doch intern weiß man, dass sich die Fragen nicht mehr aussitzen lassen.
Bezeichnend war der Umgang mit Nachfragen zu Work4Germany: Statt Transparenz zu schaffen, wurde eine Pressemitteilung von der Website depubliziert und die Kommunikation abrupt beendet.
Auch bei der DRV Bund reagierte man mit Blockade – bis hin zur Sperrung der E-Mail Adresse eines Journalisten in der Pressestelle. Ob ein solcher Umgang mit Medienanfragen mit der durch Art. 5 GG garantierten Pressefreiheit vereinbar ist, erscheint zweifelhaft.
Die jüngste Antwort auf eine IFG-Anfrage an des BMAS (keine Informationen zu den Bewilligungsvermerken vorhanden) verstärkte den das Bild einer defensiven Verwaltung.
Doch genau das könnte sich nun ins Gegenteil verkehren. Der Druck könnte wachsen: vom Bundesrechnungshof, vom Zoll, vom Parlament und von Medien. Die E-Mail an die Ministerin kann zum Katalysator werden: Entweder für eine transparente Reform oder für weitere Zuspitzung.
PD – die unsichtbare Rolle der bundeseigenen Berater
Auch die PD – Partnerschaft Deutschland – gerät in den Fokus. Die bundeseigene GmbH berät öffentliche Verwaltungen und erzielt dabei erhebliche Umsätze in Millionenhöhe. Ihr besonderer Status ergibt sich aus dem sogenannten Inhouse-Prinzip: Öffentliche Auftraggeber können die PD nach Erwerb eines Gesellschaftsanteils direkt und ohne förmliches Vergabeverfahren beauftragen – zahlreiche öffentliche Auftraggeber haben hierfür lediglich einen Anteil im Wert von aktuell 200€ erworben. Umgekehrt ist die PD selbst verpflichtet, eigene Beschaffungen öffentlich auszuschreiben.
Die Grenzen sind fließend: Sind es Beratungsleistungen oder ausgelagerte Behördenfunktionen? Sicher ist: Es handelt sich um Fremdpersonaleinsätze. Prominentes Beispiel ist die Low-Code-Vergabe über 454 Millionen Euro, über die Bund, Länder und Kommunen „Umsetzungsressourcen“ beziehen können – letztlich vergleichbar mit dem Einsatz von Fremdpersonal.
Dass Länder wie Berlin inzwischen PD-Personal einsetzen, zeigt, wie stark sich der Staat an externe Strukturen gewöhnt hat. Kritiker sehen darin nicht nur ein Effizienzproblem, sondern auch eine Erosion staatlicher Eigenverantwortung.
Der Wendepunkt – Zolleinsatz im Ministerium
Erstmals steht nun ein Ministerium selbst im Fokus. Der Zoll befragt in einem Landesressort mehr als 60 externe IT-Fachkräfte – wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Ein Betroffener erhielt anschließend Hausverbot und spricht von einem „faktischen Berufsverbot“.
Seine Schilderung des dreistündigen Verhörs, Fragen zu Stundensätzen und Krankmeldungen, wirft Fragen zur gängigen Praxis der Fremdpersonaleinsätze insgesamt auf. Es geht also nicht nur um Einzelfälle, sondern um die gesamte Praxis der Fremdpersonaleinsätze. Parallel prüft die Compliance-Abteilung eines der größten deutschen Unternehmen.
Damit rückt erstmals die öffentliche Hand selbst ins Zentrum von Ermittlungen – mit politischer Sprengkraft. Der Zoll untersteht dem Bundesfinanzministerium (BMF), während das BMAS die arbeitsrechtlichen Grundlagen setzt. Hinzu kommt: Fremdpersonaleinsätze sind kein Geheimwissen. Im europäischen Vergabejournal Tenders Electronic Daily (TED) sind sie öffentlich dokumentiert. Jeder Bürger kann nachvollziehen, welche Aufträge vergeben wurden und so faktisch selbst zum Ermittler werden.
Am 05. September 2025 veröffentlichte das BMAS auf seiner LinkedIn-Seite einen Beitrag mit einem Video über einen gemeinsamen Besuch der Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), einer Sondereinheit der Zollverwaltung, in Duisburg am Hafen. Im Rahmen dieses Besuchs verschafften sich beide Mitglieder der Bundesregierung einen Einblick in die Tätigkeit der FKS im Bereich Logistik, Spedition und Transport.
Vor dem Hintergrund dieses Termins könnte von Interesse sein, ob ein Austausch auch im Zusammenhang mit Einsätzen der FKS in der öffentlichen Verwaltung bereits erfolgt ist oder künftig erfolgen wird. Denkbar wäre zudem eine parlamentarische Anfrage der Opposition, die die Bundesregierung nach Art und Umfang der Zolleinsätze in der öffentlichen Verwaltung der vergangenen zehn Jahre befragt, gegebenenfalls nach Ressorts differenziert, insbesondere zum Einsatz externer Berater und IT-Fachkräfte.
Fazit: Zwischen Anspruch und Realität
Deutschland steht an einem Scheideweg. Fremdpersonaleinsätze sind unverzichtbar, doch die Praxis bewegt sich zwischen Pragmatismus und Rechtsbruch.
Die 100-Tage-Schonfrist für die neue Bundesregierung ist verstrichen, das BMAS schweigt, während DRV und BA mit milliardenschweren Konstruktionen arbeiten.
Die Widersprüche zwischen Statusfeststellung (§ 7a SGB IV), Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und Gleichbehandlung (Art. 3 GG) machen es wahrscheinlich, dass Karlsruhe am Ende entscheiden muss. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag (Zeile 467-470) „zügige“ und „rechtssichere“ Reformen zugesagt – bislang ohne Ergebnis, nicht einmal das Formular C0031 der DRV wurde öffentlich kommentiert.
Je länger die Unsicherheit anhält, desto stärker dürfte das Vertrauen leiden – in Verwaltung, Politik und Staat. Zudem besteht auch ein Risiko von Einsätzen der FKS in Behörden.
Für die Politik ist es ein doppeltes Dilemma: Reformiert man das Arbeits- und Sozialrecht nicht, drohen Stillstand und Rechtsbrüche. Reformiert man es, öffnet man womöglich die Tür für prekäre Beschäftigung und Missbrauch. Daher sind Schutzschranken zu definieren.
Dossier
- IFG-Anfrage an das BMAS zur agilen Projektarbeit bei der BA und DRV Bund 25.04.2025
- Antwort auf die IFG-Anfrage aus dem BMAS zur agilen Projektarbeit 22.05.2025
- Kommunikation mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 05.02.2025
- Kommunikation mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese 25.02.2025
- Weitere Kommunikation mit BMAS zur agilen Projektarbeit im März/April 2025
- Vorschlag für selbständige Tätigkeit auf Basis von Prof. Dr. Schlegel und Dr. Kania
- Vorschlag für ein aktualisiertes Statusfeststellungsverfahren i.S.d. § 7a SGB IV
- Auskunft der BA Pressestelle zu ihren IT-Projekten mit Fremdpersonaleinsatz 28.01.2025
- Zusammenfassung wesentlicher Aspekte des 9. RV-SE und 3. RV-P der BA
- Abgleich Formular DRV Bund C0031 zu BA 9.RV-SE (Vorschlag, nicht rechtsverbindlich!)
- Antwort auf die IFG-Anfrage zu den Fremdpersonaleinsätzen vom 17.12.2024
- E-Mail Kommunikation zur Konkretisierung der IFG-Anfrage vom 13.01.2025
- Antwort auf die weitere Kommunikation mit Antwort vom 03.02.2025
- E-Mail Kommunikation zu den Beratereinsätzen vom 08.02.2025
- Beitrag: Was das BMAS bei Work4Germany verschweigt – und warum es wichtig ist
- Presseanfrage an das BMAS zum Work4Germany-Programm 23.04.2025
- E-Mail Kommunikation mit der BMAS Pressestelle zu Work4Germany 09.05.2025
- Beitrag: Gleichbehandlung auf dem Prüfstand: Der Fall DRV Bund
- E-Mail Kommunikation mit dem BMAS, BMF, BMWE, BAS, GZD, DRV Bund 04.08.2025
- E-Mail Kommunikation mit dem BMF – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 05.08.2025
- Antwort BAS zu Fremdpersonaleinsatz im IT-Bereich bei der DRV Bund vom 06.02.2025
- Antwort BMAS zu Fremdpersonaleinsatz im IT-Bereich der DRV Bund vom 25.08.2025
- Antwort BAS zu Fremdpersonaleinsatz im IT-Bereich bei der DRV Bund vom 04.09.2025
- Gemeinsames Rundschreiben (GRS) der Sozialversicherung zur Statusfeststellung von Erwerbstätigen 01.04.2022
- Auszug aus dem GRS (S. 16 f.) – Agile Arbeitsmethoden / Projektarbeit 01.04.2022
- Urteil zu agiler Projektarbeit – LSG Baden-Württemberg (Urteil v. 17.12.2021 – L 8 BA 1374/20)
- Deutscher Bundestag – Drucksache 20/14639 (S. 45 f., Frage 59): Urteil zur agilen Projektarbeit aus LSG BW vom 17. Dezember 2021, Az. L 8 BA 1374/20
- Auszug aus BT-Drucksache 20/14639 (Frage 59): agile digitale Arbeitsprozesse 24.01.2025
- Bescheid der DRV Bund für einen IT-Selbständigen, der in einem agilen IT-Projekt tätig war
- Kommunikation mit BMJV zum Normenklarheitsdefizit § 7 SGB IV, § 1 AÜG 17.11.2025
- BMAS – Erwerbsstatus bei Projektarbeit durch die DRV Bund vom 22.08.2024
- Deutscher Bundestag – Drucksache 19/6936: Staatliche Regularien für IT-Freelancer
- Deutscher Bundestag – Drucksache 20/14844: IT-Modernisierung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Einsatz von IT-Fremdpersonal
- Deutscher Bundestag – Drucksache 21/1059: Auswirkungen der neuen Statusfeststellung auf Unternehmen und Beschäftigte
- Dokumentierte Fälle von Einsätzen der Zollverwaltung in der öffentlichen Verwaltung
- BAS – Koordinationsvermerke und öffentliche Institutionen vom 06.12.2025
- Auszug einer DRV Bund Akte mit Koordinationsvermerken vom 26.11.2025
- BMAS – Organigramm mit Namen, bereitgestellt von Table.Media (extern)