Fremdpersonal in Behörden: Ein Milliardenmarkt im Schatten

Ein Zollbeamter trägt ein Paket zu einem Einsatzfahrzeug
Symbolbild: Ein Zollbeamter trägt ein Paket zu einem Einsatzfahrzeug. Foto von imageBROKER.com / Alexander Franz
„Zoll stoppt Schwarzarbeit“ – diesen Schriftzug kennt man von Fahrzeugen der Zollverwaltung. Gemeint sind gewöhnlich Baustellen, Speditionen oder Gastronomie. Doch inzwischen gerät ein Bereich in den Fokus, den dort kaum jemand erwartet hätte: die öffentliche Verwaltung selbst. In Ministerien, Arbeits- und Sozial-Behörden stützt sich die digitale Modernisierung auf externe IT-Fachkräfte – in einem Ausmaß, das politisch und juristisch hochbrisant ist.

Ohne Externe kein Fortschritt

Ohne externe IT-Spezialisten wäre die Verwaltung eingeschärnkt in ihrer Handlungs­weise. Die Modernisierung der Deutschen Rentenversicherung (DRV), die Weiter­­­­­­entwicklung der Systeme der Bundesagentur für Arbeit (BA), Digital­projekte in Ministerien – sie alle beruhen auf Zuarbeit von Fachkräften, die nicht im Beamten­­­apparat beschäftigt sind.

Die Dimension ist beachtlich: Allein die BA arbeitet mit sogenannten „Dienstleistungs­­­­­ressourcen“, die in „Qualität und Quantität“ im Umfang von über 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. Die Rahmen­­­verträge decken 34.000 Personen­monate ab – rund 5,4 Millionen Arbeits­­stunden. Auch die DRV Bund bewegt IT-Aufträge im hohen dreistelligen Millionen­­­­bereich.

Doch je stärker die Abhängigkeit, desto größer die rechtlichen Risiken. Verträge, die als Beratungs- oder Werkleistungen deklariert sind, ähneln in der Praxis oft einer Arbeit­nehmer­­­­­­überlassung. Externe sitzen in den Büros der Behörde, nutzen deren Systeme, folgen deren Projekt­­­­strukturen. Der Übergang zur verdeckten Arbeit­nehmer­­­überlassung – also illegaler Beschäftigung – ist fließend. Einige Experten sprechen von Scheinwerkverträgen, also vom Missbrauch von Werkverträgen, der sich im öffentlichen Dienst zeigen soll.

Der falsche Fokus auf Selbständige

Seit Jahren liegt der Blick der Politik auf den Selbständigen. Wer als Freelancer für ein Projekt engagiert wird, läuft Gefahr, als schein­­­selbständig eingestuft zu werden. Die Kriterien der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sind streng: Weisungs­­­gebundenheit, Eingliederung in Arbeitsprozesse, Nutzung von IT-Systemen des Auftraggebers. Schon eine Kombination dieser Faktoren reicht aus, um Selbständigkeit in Frage zu stellen.

Viele Unternehmen haben deshalb den Rückzug angetreten: Große Konzerne verzichten auf freie Spezialisten, weil sie Nach­­forderungen und strafrechtliche Konsequenzen fürchten.

Dabei übersieht die Politik: Das größere Volumen entsteht nicht bei Selbständigen, sondern bei Konstrukten, in denen ganze Belegschaften von Dienst­leistern in Behörden arbeiten. Hier geht es nicht um das Risiko von Schein­selbständigkeit, sondern um das Risiko von verdeckter Arbeit­nehmer­­­überlassung. Juristisch stehen beide Sachverhalte auf einer Stufe: Bei dem einen sind Selbständige betroffen, bei dem anderen angestelltes Personal, das ohne Genehmigung oder korrekte vertragliche Kennzeichnung verliehen wird. Der Verleih von Personal über mehrere Unternehmen hinweg, so genannter Ketten-, Zwischen- oder Weiterleih ist zudem in Deutschland untersagt und mit hohem Bußgeld bedroht.

Graubereiche in der Verwaltung

Die Beispiele sind zahlreich und brisant:

  • Bundesagentur für Arbeit (BA): In Rahmen­­­verträgen ist vorgesehen, dass externe IT-Fachkräfte bis zu zehn Prozent der Leistung unbezahlt für Einarbeitung aufwenden. Eine Regelung, die im privat­­wirtschaftlichen Arbeitsrecht vermutlich kaum Bestand hätte.
  • Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund): Externe IT-Fachkräfte arbeiten in agilen Teams, stimmen sich mit internen Projekt­­­leitern ab und arbeiten faktisch unter ähnlichen Bedingungen wie Angestellte. Genau das gilt nach dem eigenen Fragebogen der DRV als Hinweis auf abhängige Beschäftigung, also Schein­selbständigkeit.
  • Partnerschaft Deutschland (PD): Die bundeseigene Beratungs­­gesellschaft vermittelt „Umsetzungs­­­ressourcen“ über hunderte Millionen Euro aus der Privat­wirtschaft in den öffentlichen Dienst. Kritiker sehen darin längst nicht mehr Beratung, sondern die Auslagerung staatlicher Kernaufgaben.
  • Work4Germany: Was als Innovations­­programm gilt, ist juristisch klassische Arbeitnehmer­­­überlassung. „Fellows“ sind zeitlich befristet bei der DigitalService GmbH angestellt und für bis zu sechs Monate an Ministerien „verliehen“. Nachfragen nach Equal Pay oder Plan­stellen bleiben unbeantwortet. Auffällig: Eine Pressemitteilung des BMAS wurde im Frühling 2025 während einer externen Presse­anfrage von der BMAS-Website entfernt.

Zoll im Einsatz – im Ministerium

Dass es sich nicht um theoretische Konstrukte handelt, zeigt ein Einsatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), einer Sondereinheit der Zollverwaltung. Seit Ende 2024 befragt der Zoll über 60 externe IT-Fachkräfte in einem Landes­ministerium wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Ein Betroffener erhielt Hausverbot.

Damit ist die Schwelle überschritten: Nicht mehr nur Unternehmen, sondern auch Behörden selbst geraten ins Visier der Ermittler. Sollte sich der Verdacht erhärten, stünde die Glaubwürdigkeit des Staates auf dem Spiel. „Zoll stoppt Schwarzarbeit“ – das könnte künftig auch für die Institutionen gelten, die das Gesetz überwachen.

Mangelnde Transparenz bei IT-Großvergaben

Bei IT-Projekten der Bundes­agentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Renten­versicherung Bund (DRV Bund) ergibt sich aus einer Anfrage nach dem Informations­freiheitsgesetz und der Antwort des Bundes­ministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), dass dem Ministerium keine haushaltsrechtlichen Bewilligungs­vermerke vorliegen – bezogen auf die 414-Millionen-Euro-Rahmenverträge der DRV Bund sowie die von der BA für externe IT-Leistungen vergebenen 34.000 Personenmonate. Nach Auffassung einiger Fachleute sind für Projekte, die mit Bundeszuschüssen finanziert werden, nach der Bundes­haushalts­ordnung grundsätzlich Bewilligungs- bzw. Haushalts­vermerke erforderlich. Ob die genannten IT-Projekte der DRV Bund oder der BA überhaupt aus Bundes­mitteln bezuschusst wurden, ist derzeit offen.

Fachjuristen weisen darauf hin, dass bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Haushalts­führung Prüfungen durch den Bundesrechnungshof üblich sind. Politisch wäre im Konflikt­fall eher mit parlamentarischen Untersuchungs­ausschüssen zu rechnen. Straf- oder Ordnungs­widrigkeits­verfahren gegen einzelne Ministeriums­mitarbeiter sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht ersichtlich.

Wenn das Recht zur Standortfrage wird

Die Unsicherheit über Fremd­personal­­einsätze hat längst Folgen in der Privat­­wirtschaft. Unternehmen suchen nach Wegen, um weiterhin agil arbeiten zu können und weichen auf Modelle aus, die teils rechtlich bedenklich sind.

  • Eine Methode ist der Rückzug ins Ausland. Projekte, die in Deutschland rechtlich riskant wären, werden beispielsweise nach Indien oder Indonesien verlagert. Von dort arbeiten ganze Teams für deutsche Auftraggeber, nach Angaben von Insidern etwa für eine deutsche Großbank, gesteuert über Video­konferenzen. Juristisch zählt der Standort des Personals, nicht der Ursprung der Weisungen.
  • Eine zweite Strategie ist die Verlagerung durch Selbständige selbst. Einzelne Experten reisen regelmäßig in Länder, in denen agile Projektarbeit rechtssicher möglich ist. Dort gilt das lokale Arbeitsrecht, deutsches Recht greift nicht.
  • Eine weitere Methode ist die Vertrags­gestaltung über Vermittlerketten im Ausland. Verträge laufen über Gesellschaften in Drittstaaten, etwa im Vereinigten Königreich (UK). Faktisch sitzen die IT-Spezialisten in Deutschland, doch formal arbeiten sie für einen ausländischen Anbieter. Ausländische Arbeitnehmer­überlassungs­­gesetze greifen in solchen Konstruktionen kaum.

Alle drei Varianten zeigen: Wenn Gesetze zu eng sind, entstehen Ausweich­bewegungen. Sie kosten Transparenz, Steuereinnahmen und letztlich Innovations­­fähigkeit.

Was der Staat von der Wirtschaft lernen könnte

Einige Experten gehen deshalb noch weiter: Wenn Unternehmen ihre IT-Dienstleistungen ins Ausland verlagern, könnte auch der Staat diesen Weg gehen. Ein deutsches staatliches IT-Kompetenz­zentrum im Ausland würde Fremd­­personal­einsätze rechtssicher ermöglichen, unter klaren lokalen Regeln. So könnte die öffentliche Verwaltung dieselben Erfahrungen sammeln, die die Privat­wirtschaft seit Jahren macht.

Doch realistischer und für den Standort Deutschland entscheidender ist ein anderer Weg: die Anpassung der Gesetze an internationale Standards. Agile Methoden wie Scrum oder Kanban sind weltweit etabliert. In Deutschland gelten sie bei Einsatz von Fremdpersonal als Indiz für abhängige Beschäftigung. Solange sich daran nichts ändert, droht das Land im internationalen Vergleich weiter zurückzufallen. Auf europäischer Ebene wächst der Druck.

Verantwortung der Politik

Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag 2025 (Zeile 467 ff.) zügige und rechtssichere Reformen angekündigt. Doch bislang blieb es bei Absichts­­erklärungen. Das Formular C0031 der DRV, mit dem Selbständige oder ihre Auftraggeber die Tätigkeit prüfen lassen können, wurde nie öffentlich kommentiert, obwohl damit sofort mehr Rechts­­sicherheit durch Transparenz erlangt werden könnte. Bisher exisiteren hierzu nur allgemeine Informationen.

Die Aufgabe ist dringend:

  • Selbständige dürfen nicht länger allein im Fokus stehen. Schein­selbständigkeit und verdeckte Arbeitnehmer­­­­überlassung sind gleichwertige Risiken.
  • Rahmenverträge brauchen klare Regeln. Begriffe wie „Dienstleistungs­ressourcen“ oder „Umsetzungs­­­­ressourcen“ dürfen nicht verschleiern, dass es um Personal­­gestellung geht.
  • Agile Methoden müssen rechtssicher möglich sein. Deutschland darf nicht in einer Sonder­rolle verharren, während andere Länder längst flexible Modelle etabliert haben.
  • Transparenz ist zwingend. Öffentliche IT-Projekte brauchen offen nachvollziehbare Bewilligungen und Mittelzuweisungen, sonst leidet das Vertrauen in Politik und Verwaltung.

Manch ein Politiker argumentiert gegenüber der Privat­­wirtschaft, dass Unternehmen durch das Anstellen von Fremdpersonal das Problem der Schein­­selbständigkeit oder verdeckten Arbeit­nehmer­­­­überlassung lösen könnten.

Was dabei übersehen wird: In der öffentlichen Verwaltung gilt dieselbe Logik. Dort müssten erst ausreichend Planstellen mit gutem Gehalt geschaffen werden oder man setzt auf Arbeitnehmer­­­­überlassung. Die zweite Option hätte jedoch Konsequenzen: Fremdpersonal dürfte nicht als „Personal zweiter Klasse“ behandelt werden, sondern hätte die gleichen Rechte und Privilegien wie interne Beschäftigte. Wenn internes Personal in einer Behörde Entscheidungen aussitzt oder Verantwortlich­keiten verschiebt, müsste das für entliehene Kräfte ebenso gelten.

Ein weiteres Problem sind zweifelhafte Beschäftigungs­modelle. In manchen Fällen wird Leiharbeitern nur ein niedriges Grundgehalt gezahlt, das erst durch fakturierbare Kunden­­einsätze aufgestockt wird. Fällt ein Einsatz wegen Urlaub, Krankheit oder fehlendem Bedarf beim Einsatz­­unternehmen aus, sinkt die Vergütung sofort. Arbeits­rechtlich gilt das als unzulässige unternehmerische Risiko­­­­verlagerung vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer und ist nach der gängigen Rechtsprechung unwirksam.

Fazit: Reform oder Vertrauensverlust

Fremdpersonal­­einsätze sind unverzichtbar, gerade in der IT. Doch solange die Rechtslage unklar bleibt, riskiert der Staat nicht nur Rechts­­verstöße, sondern auch sein Ansehen.

Die Alternative ist klar: Entweder gelingt eine Reform, die Selbständigen wie Dienst­leistern und Behörden Rechts­sicherheit gibt. Oder der Staat bleibt in seiner eigenen Falle gefangen und verliert weiter an internationaler Wettbewerbs­­fähigkeit.

Zoll stoppt Schwarzarbeit“ darf künftig nicht nur auf Fahrzeugen stehen. Es muss auch für die Institutionen gelten, die das Recht setzen. Und Deutschland muss zugleich die Gesetze so anpassen, dass agile Arbeits­weisen im Einklang mit internationalen Standards möglich sind. Sonst wird die digitale Zukunft nicht in Berlin gestaltet, sondern in Bangalore oder Tallinn.

Update: Parlamentarische Befassung

Der vorliegende Beitrag ist Gegenstand eines parlamentarischen Vorgangs, zu dem die Bundesregierung auskunftspflichtig ist. Der Vorgang kann hier eingesehen werden.

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